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Gebäude­ener­gie­gesetz (GEG)

Arning Bauunternehmung GmbH aus Steinfurt infor­miert über das Gebäude­energie­gesetz (GEG).

Heizungsthermostat an dem geschraubt wird

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) zur Verein­heit­lichung des Energie­spar­rechts für Gebäude ist seit Ende 2020 in Kraft. Um den CO2-Aus­stoß zu mini­mie­ren und die ge­steck­ten Klima­ziele bis 2030 zu er­rei­chen, muss der Ge­bäude­ener­gie­ver­brauch stark re­du­ziert wer­den. Denn das Be­hei­zen unse­rer Ge­bäu­de ver­schlingt einen sehr großen Teil unse­rer Ener­gie­reser­ven.


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Was steht im GEG?

Im Gebäude­energie­gesetz wurden Anforder­ungen festgelegt, die Neu­bauten oder Bestands­gebäude im Hinblick auf die Wärme­dämmung der Gebäude­hülle, die Klima- und Heizungs­technik sowie auf den Hitze­schutz zu erfüllen haben.

In Bezug auf Altbauten sind im GEG auch Nach­rüst­pflichten für die Wärme­dämmung einzelner Bauteile und Aus­tausch­pflichten alter Heizungs­anlagen nach­zulesen.

Auch der Anteil, der bei Neu­bauten durch erneuer­bare Energien abzu­decken ist, wurde im GEG festgelegt.

Für welche Gebäude gilt das GEG?

Das GEG gilt für alle beheizten oder klima­tisierten Gebäude, die mehr als vier Monate im Jahr bewohnt werden.

GEG im Über­blick:

  • Energetische Mindest­an­for­de­rungen für beheizte oder klima­tisierte Gebäude
  • Sanierungs- und Nachrüst­pflichten für Bestands­gebäude
  • Verpflichtende Nutzung erneuer­barer Energien in Neu­bauten

Was löst das GEG ab?

Im GEG wurden die Energie-Regelungen EnEG (Energie­einspar­gesetz), EnEV (Energie­ein­spar­ver­ord­nung) und EEWärmeG (Erneuer­bare-Energien-Wärme­gesetz) für Gebäude zu einem Gesetz zusammen­gefasst. Ziel ist der mög­lichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden sowie die zuneh­mende Nutzung erneuer­barer Energien.

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