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Sanierung der Fassade von Gebäuden unter Denk­mal­schutz

Wir von Arning Bauunternehmung GmbH kennen uns mit Denk­mal­schutz aus und reali­sieren Sanie­rungen in der Region Steinfurt.

Gebäude unter Denkmalschutz - rechte  Hälft saniert

Ihr Gebäu­de steht unter Denk­mal­schutz und muss sa­niert werden? Mit einer fach­ge­rechten Sa­nie­rung der Fas­sa­de können Sie den un­ver­wech­sel­baren Charme des Ge­bäu­des er­hal­ten und den Wohn­kom­fort an moderne Be­dürf­nisse anpassen.


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Gebäude mit Geschichte

In Deutschland stehen ca. 5 % der Wohn­gebäude bis 1978 unter Denkmal­schutz. Sie sind erhaltens­wert, weil sie Zeug­nisse unserer Geschichte und Kultur sind. Darüber hinaus besitzen sie diesen unver­wechsel­baren Charme, den ein Neubau nur schwer erreichen kann.

Das öffent­liche Interesse, in die Erhal­tung historischer Wohn­häuser, Villen, Fabriken, Kirchen, Burgen, Schlösser und Industrie­denkmale zu investieren, ist groß. Handelt es sich jedoch um denk­mal­ge­schützte Gebäude, sind bei der Sanie­rung etliche Auflagen zu beachten. Die Denkmal­schutz­behörde definiert, welches Gebäude unter Denkmal­schutz gestellt wird, und ent­schei­det über eine Wieder­herstellung, Erhal­tung und Nut­zung.

Denk­malschutz­gerecht sanieren

Gerade Altbauten weisen eine unzureichende Dämmung auf. Daher ist eine energe­tische Sanierung mehr als sinnvoll. Empfehlens­wert ist das Hinzuziehen eines Energie­beraters für Bau­denkmale, um die speziellen Anforde­rungen und Verord­nungen für denkmal­geschützte Altbauten berück­sichtigen zu können.

Mit einem guten Sanierungs­plan, in dem sämtliche Auflagen der Denk­malschutz­behörde berück­sichtigt werden, sind Sie bei Umbau- und Sanierungs­maßnahmen auf der sicheren Seite. Empfehlens­wert ist daher die Beratung und Durch­führung durch ein Fach­unternehmen, das sich mit den umfang­reichen Auflagen in Theorie und Praxis auskennt.

Selbst bei kleineren Arbeiten, die der reinen Instand­haltung dienen, ist die Denkmal­schutz­behörde zu kontaktieren - insbesondere, wenn das äußere Erscheinungs­bild betroffen ist.

Was ist beim Denkmal­schutz zu beachten?

Steht ein Gebäude unter Denkmal­schutz, ist so wenig wie möglich am Erschei­nungs­bild zu verändern. Gleich­zeitig soll die histo­rische Substanz best­möglich erhalten bleiben. Bei einer Fach­werk­fassade z. B. ist aus diesem Grund eine Außen­dämmung untersagt.

Jede Sanie­rungs­maßnahme, die das historische Gesamt­bild verändert, kann abgelehnt werden. Die Auflage bezieht auch den Außen­bereich (Zaun, Außen­beleuch­tung, Bewe­gungs­melder) und Installa­tionen (wie Satelliten­schüssel etc.) mit ein. Daher wird empfohlen, vor jeder Verände­rung Ihrer Immobilie zuerst Rück­sprache mit der zuständigen Denkmal­schutz­behörde zu halten.

Bau­maß­nahmen, die einer Genehmi­gung durch die Behörde bedürfen:

  • Abbruch / Teilabbruch des Gebäudes
  • Umsetzen des Gebäudes
  • Nutzungs­änderung
  • Umgestal­tungen
  • Keller- oder Dach­geschoss­ausbau
  • Änderung des äußeren Er­scheinungs­bildes (Fassade, Fenster, Türen, Dach, Gauben)
  • Verände­rungen (z. B. Durch­brüche) an der tragenden Konstruk­tion
  • Eingriffe in die Instal­lation zur Ent­wässerung

Maß­nahmen, die relativ schnell eine Genehmi­gung erhalten, sind die Sanie­rung tragender Wände und Bauteile, Trocken­legung feuchter Wände, Dämmung der Keller­decke und Wand­sanierungen mit Putz und Anstrich im Innen­raum.

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